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   VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916   

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VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916 (https://dejure.org/2014,11849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2014 - 21 CS 14.916 (https://dejure.org/2014,11849)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 21 CS 14.916 (https://dejure.org/2014,11849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von Munition

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916
    Da bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt (st. Rspr. vgl. z.B. BayVGH B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris m.w.N.), kommt es auch auf das umfangreiche Vorbringen der Antragstellerin dazu, was sich bei der Wohnungsdurchsuchung im einzelnen abgespielt hat und ob sie nach der Reinigung der Bockdoppelflinte vergessen habe, diese in den Waffenschrank zurückzulegen, bei der im vorliegenden Verfahren ausreichenden summarischen Prüfung nicht mehr entscheidungserheblich an.
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nicht-Bewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83).
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 CS 14.916
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - jeweils juris).
  • OVG Hamburg, 07.08.2015 - 5 Bs 135/15

    Verstoß eines Waffenbesitzers gegen sorgfältige Verwahrung von Waffen und

    Dem entspricht die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa VGH München, Beschl. v. 20.5.2015, 21 ZB 14.2236, juris Rn. 15; Beschl. v. 23.5.2014, 21 CS 14.916, juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.4.2010, 11 LA 389/09, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

    Das Verhalten des Klägers, vier Waffen in einem Schrank im Kinderzimmer aufzubewahren, kann nach Ansicht des Senats nicht mehr als nur situative Nachlässigkeit minderen Gewichts eingestuft werden, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014, a.a.O., Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 21 ZB 14.2236 - juris Rn. 15; B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 19.4.2010 - 11 LA 389/0 - juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 18.09.2015 - B 1 K 14.143

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth am 23.05.2014 zurück (Az. 21 CS 14.916).

    Die Unzuverlässigkeit der Klägerin im waffenrechtlichen Sinn ergibt sich jedoch bereits daraus, dass sie - wie sie selbst auch eingeräumt hat - gegen Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition verstoßen hat (vgl. § 36 Abs. 1 WaffG, § 13 Abs. 3 und 4 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV), indem sie in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A Munition aufbewahrt hat, die für die Langwaffe bestimmt war, die sie nach ihrem eigenen Vortrag ebenfalls in diesem Waffenschrank aufbewahrt hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.05.2014 - 21 CS 14.916).

  • VG Augsburg, 07.09.2017 - Au 4 S 17.1196

    Widerruf der Waffenerlaubnis für "Reichsbürger"

    Dabei muss ein Restrisiko nicht hingenommen werden (BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).
  • VG München, 10.06.2015 - M 7 S 15.1335

    Waffenbesitzverbot wegen mangelnder persönlicher Eignung

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10).

    Bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten rechtfertigt die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 12; B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 21 CS 15.2130

    Widerruf, Erlaubniss, Waffenerwerb, Waffenbesitz, sorgfältige Verwahrung,

    Sie ist weder eine Ermessensentscheidung noch belässt sie der Behörde einen Beurteilungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815/816; Papsthart in Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Auflage 2010, § 5 Rn. 3).
  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 21 ZB 15.2434

    Richtige Aufbewahrung von Waffen und zugehöriger Munition

    Zuvor hatte der Senat die Beschwerde im Eilverfahren der Klägerin mit Beschluss vom 23. Mai 2014 (21 CS 14.916) zurückgewiesen.
  • VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1

    Erfolglose vorläufige Rechtsschutzbegehren gegen den Widerruf von

    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich; ausreichend ist vielmehr eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7; B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9; B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10).
  • OVG Thüringen, 21.10.2020 - 3 EO 115/19

    Waffenbesitz; Risikoeinschätzung bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (st. Rspr. vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 - VGH Mannheim, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 - VGH München, Beschluss vom 23.05.2014 - 21 CS 14.916 - jeweils juris).
  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 20.1616

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte, Verdacht auf Anhängerschaft zur

    Dabei muss ein Restrisiko nicht hingenommen werden (BayVGH, B.v. 23.5.2014 - 21 CS 14.916 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.5.2014 - 21 CS 14.720 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

  • VG Augsburg, 17.06.2014 - Au 4 K 14.708

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Verbot zum Erwerb und Besitz erlaubnisfreier

  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3403

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

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